AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Geltungsbereich
- Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Centrocal GmbH (im Folgenden Lieferant genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen und mit dem Inhalt dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen/Aufträge, auch wenn diese Geschäftsbedingungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, ausgenommen für Edelmetallverkäufe, Reparaturen und Montagen, welche gesonderten Bedingungen unterliegen, sofern sie nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen Erwähnung finden.
- Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen, soweit sich diese nicht mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen decken. Von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Lieferanten abweichende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht, wenn der Besteller zuletzt auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen hat.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Lieferanten und dem Besteller bei Vertragsabschluss bestehen zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
- Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und Unternehmen.
- Angebot, Annahme, Angestellte, Unterlagen, Schutzrechte pp.
- Angebot und Annahme, sowie alle Vereinbarungen eines Auftrages bedürfen der Schriftform.
- Die Angestellten des Lieferanten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben.
- Sämtliche Unterlagen bleiben Eigentum des Lieferanten.
- Die in Katalogen, Prospekten und anderen Unterlagen enthaltenen Angaben sind vom Besteller zu prüfen.
- Der Lieferant ist nicht verpflichtet, Vorgaben des Bestellers rechtlich zu prüfen.
- Der Besteller garantiert, dass keine Schutzrechtsverletzungen vorliegen.
- Informationen gelten als vertraulich.
- Muster können berechnet werden.
- Für technische Angaben gelten branchenübliche Näherungswerte.
- Lieferzeit- und umfang
- Liefertermine oder -fristen sind ca.-Termine und -fristen.
- Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss.
- Änderungen durch den Besteller lassen die Lieferzeit erneut beginnen.
- Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.
- Die Lieferfrist verlängert sich bei höherer Gewalt.
- Beginn und Ende der Hindernisse werden mitgeteilt.
- Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Vertragserfüllung des Bestellers voraus.
- Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
- Lieferort, Gefahrenübergang
- Lieferungen erfolgen ab Werk auf Gefahr des Bestellers.
- Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur über.
- Die Gefahr geht auch bei Annahmeverzug über.
- Versicherungen erfolgen auf Wunsch und Kosten des Bestellers.
- Preise
- Alle Preise gelten ab Werk zzgl. Nebenkosten und MwSt.
- Für Edelmetallgeschäfte gilt der Tagespreis.
- Zahlung
- Zahlungen sind fristgerecht ohne Abzug zu leisten.
- Bei Zahlungsverzug tritt Verzug ohne Mahnung ein.
- Verzugszinsen können berechnet werden.
- Aufrechnung ist nur eingeschränkt zulässig.
- Finanzierungs- und Sicherungskosten trägt der Besteller.
- Haftung, Mängel, Reklamation, Beschwerde
- Die Ware ist unverzüglich zu prüfen und Mängel sind anzuzeigen.
- Mängel werden nach Wahl des Lieferanten beseitigt.
- Bei Fehlschlagen der Nachbesserung bestehen Rücktritts- oder Minderungsrechte.
- Nach Verarbeitung entfallen bestimmte Ansprüche.
- Garantien bestehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
- Für Sonderanfertigungen gilt nur die spezifikationsgerechte Ausführung.
- Normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
- Für unsachgemäße Verwendung wird nicht gehaftet.
- Rückgriffsansprüche bestehen nur im gesetzlichen Umfang.
- Beigestelltes Material wird nur gegen Diebstahl versichert.
- Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben unberührt.
- Für Vorgaben des Bestellers haftet ausschließlich der Besteller.
- Der Besteller führt Abwehrprozesse auf eigene Kosten.
- Freistellungsansprüche bei Schutzrechtsverletzungen richten sich nach den Vereinbarungen.
- Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt begründen keine Haftung.
- Bei Behinderung über drei Monate kann zurückgetreten werden.
- Bereits erbrachte Gegenleistungen werden erstattet.
- Die Haftung bei Fristverletzungen ist begrenzt.
- Die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden beschränkt.
- Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
- Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz oder Personenschäden.
- Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
- Beschwerden und Reklamationen müssen schriftlich erfolgen.
- Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Zahlung bleiben Sicherheiten bestehen.
- Die Ware bleibt Eigentum des Lieferanten.
- Weiterveräußerung ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig.
- Bei Zugriffen Dritter ist der Lieferant zu informieren.
- Bei Zahlungsverzug kann der Lieferant die Ware zurücknehmen.
- Recht, Gerichtsstand
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist der Sitz des Lieferanten.
- Konstruktionsänderungen
- Der Lieferant behält sich technische Änderungen vor.
- Salvatorische Klausel
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen Regelungen nicht.
Stand: Januar 2021
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