AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Geltungsbereich
    1. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Centrocal GmbH (im Folgenden Lieferant genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen und mit dem Inhalt dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen/Aufträge, auch wenn diese Geschäftsbedingungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, ausgenommen für Edelmetallverkäufe, Reparaturen und Montagen, welche gesonderten Bedingungen unterliegen, sofern sie nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen Erwähnung finden.
    2. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen, soweit sich diese nicht mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen decken. Von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Lieferanten abweichende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht, wenn der Besteller zuletzt auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen hat.
    3. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Lieferanten und dem Besteller bei Vertragsabschluss bestehen zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
    4. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und Unternehmen.
  2. Angebot, Annahme, Angestellte, Unterlagen, Schutzrechte pp.
    1. Angebot und Annahme, sowie alle Vereinbarungen eines Auftrages bedürfen der Schriftform.
    2. Die Angestellten des Lieferanten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben.
    3. Sämtliche Unterlagen bleiben Eigentum des Lieferanten.
    4. Die in Katalogen, Prospekten und anderen Unterlagen enthaltenen Angaben sind vom Besteller zu prüfen.
    5. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, Vorgaben des Bestellers rechtlich zu prüfen.
    6. Der Besteller garantiert, dass keine Schutzrechtsverletzungen vorliegen.
    7. Informationen gelten als vertraulich.
    8. Muster können berechnet werden.
    9. Für technische Angaben gelten branchenübliche Näherungswerte.
  3. Lieferzeit- und umfang
    1. Liefertermine oder -fristen sind ca.-Termine und -fristen.
    2. Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss.
    3. Änderungen durch den Besteller lassen die Lieferzeit erneut beginnen.
    4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.
    5. Die Lieferfrist verlängert sich bei höherer Gewalt.
    6. Beginn und Ende der Hindernisse werden mitgeteilt.
    7. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Vertragserfüllung des Bestellers voraus.
    8. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
  4. Lieferort, Gefahrenübergang
    1. Lieferungen erfolgen ab Werk auf Gefahr des Bestellers.
    2. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur über.
    3. Die Gefahr geht auch bei Annahmeverzug über.
    4. Versicherungen erfolgen auf Wunsch und Kosten des Bestellers.
  5. Preise
    1. Alle Preise gelten ab Werk zzgl. Nebenkosten und MwSt.
    2. Für Edelmetallgeschäfte gilt der Tagespreis.
  6. Zahlung
    1. Zahlungen sind fristgerecht ohne Abzug zu leisten.
    2. Bei Zahlungsverzug tritt Verzug ohne Mahnung ein.
    3. Verzugszinsen können berechnet werden.
    4. Aufrechnung ist nur eingeschränkt zulässig.
    5. Finanzierungs- und Sicherungskosten trägt der Besteller.
  7. Haftung, Mängel, Reklamation, Beschwerde
    1. Die Ware ist unverzüglich zu prüfen und Mängel sind anzuzeigen.
    2. Mängel werden nach Wahl des Lieferanten beseitigt.
    3. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung bestehen Rücktritts- oder Minderungsrechte.
    4. Nach Verarbeitung entfallen bestimmte Ansprüche.
    5. Garantien bestehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
    6. Für Sonderanfertigungen gilt nur die spezifikationsgerechte Ausführung.
    7. Normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
    8. Für unsachgemäße Verwendung wird nicht gehaftet.
    9. Rückgriffsansprüche bestehen nur im gesetzlichen Umfang.
    10. Beigestelltes Material wird nur gegen Diebstahl versichert.
    11. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben unberührt.
    12. Für Vorgaben des Bestellers haftet ausschließlich der Besteller.
    13. Der Besteller führt Abwehrprozesse auf eigene Kosten.
    14. Freistellungsansprüche bei Schutzrechtsverletzungen richten sich nach den Vereinbarungen.
    15. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt begründen keine Haftung.
    16. Bei Behinderung über drei Monate kann zurückgetreten werden.
    17. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden erstattet.
    18. Die Haftung bei Fristverletzungen ist begrenzt.
    19. Die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden beschränkt.
    20. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
    21. Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz oder Personenschäden.
    22. Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
    23. Beschwerden und Reklamationen müssen schriftlich erfolgen.
  8. Eigentumsvorbehalt
    1. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben Sicherheiten bestehen.
    2. Die Ware bleibt Eigentum des Lieferanten.
    3. Weiterveräußerung ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig.
    4. Bei Zugriffen Dritter ist der Lieferant zu informieren.
    5. Bei Zahlungsverzug kann der Lieferant die Ware zurücknehmen.
  9. Recht, Gerichtsstand
    1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    2. Gerichtsstand ist der Sitz des Lieferanten.
  10. Konstruktionsänderungen
    1. Der Lieferant behält sich technische Änderungen vor.
  11. Salvatorische Klausel
    1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen Regelungen nicht.

Stand: Januar 2021

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